Radschläger Dumeklemmer
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Vereinsjugendtag

 

 

§ 4

Der Vereinsjugendtag

   Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Jugend. Er besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern

   des Vereins.

   Aufgaben sind:

  • Festlegung der Richtlinien der Jugendarbeit
  • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
  • Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Vereinsjugendausschusses
  • Entlastung des Vereinsjugendausschusses
  • Wahl des Jugendleiters und der Vereinsjugendleiterin
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge

   Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er wird 14 Tage vorher von der Jugendleitung

   unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.

   Ein ausserordentlicher Vereinsjugendtag muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen einberufen werden,

   wenn 2/3 der jugendlichen Mitglieder dies für erforderlich halten.

   Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

   Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

   Die jugendlichen Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben je eine nicht

   übertragbare Stimme.

 

 

Jugendordnung

Judolöwen01 Jugendordnung.pdf
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Offizielle Homepage der Judolöwen 01 e. V. in Düsseldorf Stand: 27. Juli 2023