§ 4
Der Vereinsjugendtag
Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Jugend. Er besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern
des Vereins.
Aufgaben sind:
Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er wird 14 Tage vorher von der Jugendleitung
unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.
Ein ausserordentlicher Vereinsjugendtag muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen einberufen werden,
wenn 2/3 der jugendlichen Mitglieder dies für erforderlich halten.
Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Die jugendlichen Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben je eine nicht
übertragbare Stimme.